musikzone.at, c/o christian germ, a-4224 wartberg/aist, scheiben 64a/2, +43 (0)664-2212858 / office@musikzone.at / www.musikzone.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Werbung
    Der Veranstalter sorgt für eine termingerechte Werbung (Plakatständer, Medien, Flyer, usw..). Versand von Plakaten, Photos- und Infomaterial des Künstlers /der Band erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters.
  2. Haftung für Sicherheit und Schäden
    Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers / der Band und Techniker sowie für die vom Künstler / der Band in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts des Künstlers / der Band am Veranstaltungsort. Für Schäden an den Musikinstrumenten oder an der Licht- bzw. Tonanlage durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen sowie durch indirekten Blitzschlag, Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung durch Personal haftet der Veranstalter. Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen des Künstlers / der Band, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter. Die für die Durchführung von Veranstaltungen notwendige Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung ist durch den Veranstalter abzuschließen. Der Veranstalter haftet für sämtliche direkten Schäden, Folgeschäden sowie Ansprüche Dritter gegenüber musikzone.at.
  3. Zusatz bei Freiluftkonzerten
    Bei Freiluftkonzerten hat der Veranstalter für eine wetterfeste Bühne (wasserundurchlässig, auf 3 Seiten zur Gänze geschlossen, trockener und rutschfester Bühnenboden) zu sorgen. Falls diese nicht vorhanden ist bzw. bei Auftauchen von Problemen vor bzw. während der Show kann der Künstler / die Band jederzeit den Auftritt abbrechen bzw. absagen. Die vereinbarte Bruttogage ist in diesem Fall zu 100% sofort an die Band auszubezahlen. Für Schäden an Material und Personen durch Nichtvorhandensein der wetterfesten Bühne haftet zur Gänze der Veranstalter. Im Schadensfall hat der Veranstalter ebenso für etwaige Mietkosten, welche der Band aufgrund des Schadens entstehen, selbige jedoch benötigt, um darauffolgende Engagements (bis zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Reparatur der beschädigten Geräte) einzuhalten, aufzukommen.
  4. Künstlerische Gestaltung
    Der Künstler / die Band ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten. Der Veranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass die Band künstlerisch oder technisch unzureichend ausgestattet ist. Auch die Auswahl der Bühnenbekleidung unterliegt dem Künstler / der Band. Das Ausmaß der Ton- und Lichtanlage richtet sich nach der vom Veranstalter geschätzten Besucherzahl.
  5. Absage durch höhere Gewalt
    Entfällt der Auftritt durch Vertragsbruch oder Absage des Veranstalters oder aus einem anderen vom Veranstalter verursachten Grund zahlt der Veranstalter eine Konventionalstrafe von 100% der vereinbarten Bruttogage. Ersparte Aufwendungen werden nicht abgezogen. Ein Entfall der Veranstaltung durch Schlechtwetter oder durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Veranstalters ist nicht als höhere Gewalt zu werten. Entfällt der Auftritt durch verschulden des Künstlers / der Band oder durch Krankheit, Unfall bzw. Tod des Künstlers / eines Bandmitglieds oder eines engsten Verwandten des Künstlers / eines Bandmitgliedes, so wird musikzone Christian Germ auf Verlangen des Veranstalters einen musikalischen oder künstlerischen Ersatz anbieten.
  6. Absage wegen Schlechtwetter
    Bei einer Absage durch den Veranstalter wegen Schlechtwetter erhält der Künstler / die Band einen Betrag in der Höhe von 80 % der vereinbarten Bruttogage, sofern dies vor dem Aufbau der gesamten technischen Anlage passiert. Sollten die Anlagen bereits fertig bzw. auch nur teilweise aufgebaut sein oder auch nur deren Techniker angereist sein, so ist die ausgemachte Bruttogage zu 100% zu bezahlen.
  7. Absage ohne Angabe von Gründen
    Der Veranstalter ist berechtigt, gegen Bezahlung folgender Atornogebühren die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten:
    - bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin: Stornogebühr 50 % der Bruttogage
    - vom 20. bis zum 3. Tag vor Veranstaltungstermin: Stornogebühr 80 % der Bruttogage
    - vom 2. bis zum Tag der Veranstaltung: Stornogebühr 100 % der Bruttogage
  8. Sicherheit der Band bzw. Techniker
    Speziell bei Großveranstaltungen hat der Veranstalter für ausreichendes Sicherheitspersonal zu sorgen, welches auf Wunsch des Künstler / der Band für deren Sicherheit zu sorgen hat.
  9. Steuern und Abgaben, Datenschutz
    Steuern jeder Art, welche die Veranstaltung betreffen (Mwst, Ausländersteuer, etc. ) trägt der Veranstalter. Für Abgaben an Polizei, Gemeinde, Feuerwehr, AKM, usw. kommt ebenfalls der Veranstalter auf. Der Veranstalter erklärt sich einverstanden, dass von ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Mail, Telefon, Fax, IDs von Profilen in sozialen Netzwerken, Details und Wünsche der angefragten Leistung) von der Band bzw. dem Künstler von musikzone Christian Germ gespeichert und zu Marketingzwecken wie auch Bedarfsanalyse verwendet werden. Eine Löschung dieser Daten ist jederzeit auf Wunsch möglich.
  10. Zahlungskonditionen
    In bar und spätestens direkt nach dem Auftritt oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen (Zahlungsart wird von der Band entschieden). Über die Höhe der Gage wird gegenüber Drittem absolutes Stillschweigen bewahrt
    Die angebotenen Preise sind Nettopreise, exklusive Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
  11. Sonstiges
    Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht des Künstlers/der Band. Es gilt österreichisches Recht. Weitere Engagements des Künstlers/der Band durch den Veranstalter (Re - Verträge, Folgeaufträge) müssen über musikzone Christian Germ abgewickelt werden. musikzone Christian Germ tritt in diesem Vertrag ausschließlich als Booker auf und kann für das Nichteinhalten durch den Veranstalter oder die Band nicht haftbar gemacht werden.

 
Wartberg/Aist, 04.01.2019

 

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